Unsere Datenlöschfristen
Diese Übersicht zeigt die Kategorien und Zwecke der Datenverarbeitung und Datenspeicherung dieses Systems. Einige Bereiche im System können spezifischere Kategorien und Zwecke haben, als diese hier gelisteten.
Kategorie
- Jahrgangsübergreifende Kurse
- Für mehrjährige Kurse werden Daten im System behalten, auch wenn der Nutzer, der die Daten erstellt hat gelöscht wurde.
Zweck
- Jahrgangsübergreifende Datenhaltung
Da die Nutzer jedes Schuljahr gelöscht und neu angelegt werden, gehen die Daten der Nutzer jedes Jahr verloren. Um dies bei mehrjährigen Kursen zu unterbinden existiert diese Option
- Aufbewahrungsfrist
- 4 Jahre
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Ausdrückliche Einwilligung (DSGVO Art. 9.2(a)) |
Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Kategorie
- Jahrgangsübergreifende Kurse
- Für mehrjährige Kurse werden Daten im System behalten, auch wenn der Nutzer, der die Daten erstellt hat gelöscht wurde.
Zweck
- Jahrgangsübergreifende Datenhaltung
Da die Nutzer jedes Schuljahr gelöscht und neu angelegt werden, gehen die Daten der Nutzer jedes Jahr verloren. Um dies bei mehrjährigen Kursen zu unterbinden existiert diese Option
- Aufbewahrungsfrist
- 4 Jahre
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Ausdrückliche Einwilligung (DSGVO Art. 9.2(a)) |
Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Kategorie
- Jahrgangsübergreifende Kurse
- Für mehrjährige Kurse werden Daten im System behalten, auch wenn der Nutzer, der die Daten erstellt hat gelöscht wurde.
Zweck
- Jahrgangsübergreifende Datenhaltung
Da die Nutzer jedes Schuljahr gelöscht und neu angelegt werden, gehen die Daten der Nutzer jedes Jahr verloren. Um dies bei mehrjährigen Kursen zu unterbinden existiert diese Option
- Aufbewahrungsfrist
- 4 Jahre
Rechtliche Grundlagen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) |
Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Gründe für die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten |
Ausdrückliche Einwilligung (DSGVO Art. 9.2(a)) |
Die betroffene Person hat in die Verarbeitung der genannten personenbezogenen Daten für einen oder mehrere festgelegte Zwecke ausdrücklich eingewilligt, es sei denn, nach Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten kann das Verbot nach Absatz 1 durch die Einwilligung der betroffenen Person nicht aufgehoben werden |
Öffentliches Interesse oder wissenschaftliche, historische oder statistische Zwecke (DSGVO Art 9.2(i)) |
Die Verarbeitung ist auf der Grundlage des Unionsrechts oder des Rechts eines Mitgliedstaats, das in angemessenem Verhältnis zu dem verfolgten Ziel steht, den Wesensgehalt des Rechts auf Datenschutz wahrt und angemessene und spezifische Maßnahmen zur Wahrung der Grundrechte und Interessen der betroffenen Person vorsieht, für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 erforderlich |
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert